Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Im Bistro sind helle und blendfreie Tische vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen sind verfügbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Aber es gibt auch akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Ein Audioguide ist für Fremdsprachen und für blinde/sehbehinderte Gäste verfügbar. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.